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Guinea

Allgemeine Informationen

Für Verladungen mit Endbestimmung Guinea ist auf Anweisung des „CGC, Conseil Guinéen des Chargeurs“ die Vorlage eines „E.C.T.N. – Electronic Cargo Tracking Note“ notwendig, damit die Verzollung und auch Abfertigung der für Guinea bestimmten Ladung erfolgen kann. Im Auftrag des weltweiten Generalagenten des CGC, der Frabemar SRL, stellt die ASA GmbH für jegliche Verladungen mit Destination Guinea die hierfür erforderlichen E.C.T.N.s aus.

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass bei ausbleibender Vorlage eines E.C.T.N. im Löschhafen mit erheblichen Strafen zu rechnen ist.

Die Einzelheiten zur Beantragung und die aktuell geltenden Tarife finden Sie bitte unter den entsprechenden Menüpunkten.

Sollten Sie weitere Informationen oder Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.