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Niger

Allgemeine Informationen

Seit unserer Gründung haben wir die Ehre als deutsche Vertretung des „CNUT – Conseil Nigérien des Utilisateurs des Transports Publics“ für Verladungen mit Endbestimmung Niger ein „BSC – Bordereau de Suivi de Cargaison“ auszustellen.

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die Verzollung und Abfertigung der für Niger bestimmten Ladung nur gegen Vorlage eines Original-BSC erfolgt. Bei Nichtbeachtung sind nicht nur Verzögerungen sondern auch erhebliche Bußgelder zu erwarten.

Die Einzelheiten zur Beantragung sowie die aktuell geltenden Tarife finden Sie bitte unter den entsprechenden Menüpunkten. Sollten Sie weitere Informationen oder Hilfe benötigen, kontaktieren Sie gerne unser Bremer oder Hamburger Büro.