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Guinea-Bissau

Allgemeine Informationen

Für Verladungen mit Endbestimmung Guinea-Bissau ist auf Anweisung des „CNC-GB, Conselho Nacional de Carregadores da Guiné-Bissau“ die Vorlage eines „C.E.E. – Certificado Electrónico de Embarque“ notwendig, damit die Verzollung und auch Abfertigung der für Guinea-Bissau bestimmten Ladung erfolgen kann. Im Auftrag des weltweiten Generalagenten des CNC-GB, der S.C.C., Lda, stellt die ASA GmbH für jegliche Verladungen ab Deutschland und den Benelux-Staaten mit Destination Guinea-Bissau die hierfür erforderlichen C.E.E.s aus.

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass bei ausbleibender Vorlage eines C.E.E. im Löschhafen mit erheblichen Strafen zu rechnen ist.

Die Einzelheiten zur Beantragung und die aktuell geltenden Tarife finden Sie bitte unter den entsprechenden Menüpunkten.

Sollten Sie weitere Informationen oder Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.